Wir sind eine Privatpraxis und rechnen nicht direkt mit Krankenkassen ab.
Der Behandlungsdauer Osteopathie bei einem Ersttermin dauert bei Erwachsenen circa 60 Minuten. Bei Kindern 30 Minuten. Hier findet eine ausführliche Anamnese statt, dann startet gleich die
Behandlung. Im Anschluss erfolgt die Dokumentation und die Erstellung eines Behandlungsplanes.
Jeder weitere Zeitaufwand wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet.
Die Kosten erfahren Sie jederzeit bei telefonischer Anfrage.
Bei Bioresonanztherapie findet ein Ersttermin mit Dauer von circa 60 Minuten statt. Bei Babys/Kleinkindern entsprechend weniger. Er beinhaltet eine ausführliche Anamnese, eine umfangreiche Testung
mit Beratung und Besprechung des weiteren Ablaufs.
Die Kosten für den Ersttermin erfahren Sie bei telefonischer Anfrage.
Die anschließende Behandlungsdauer und -kosten bei Osteopathie oder Bioresonanz werden natürlich im Vorfeld mit Ihnen besprochen und richten sich ausschließlich nach der Notwendigkeit im
Therapieverlauf.
Bei osteopathischen Behandlungen sind erfahrungsgemäß durchschnittlich drei bis fünf Sitzungen nötig. Sollte bis dahin keine spürbare Verbesserung eingetreten sein, werde ich Ihnen weitere
Behandlungsmöglichkeiten vorschlagen oder Ihnen weitere Schritte empfehlen.
Der Zeitrahmen einer Bioresonanz-Therapie kann sich von wenigen Terminen bis zu mehreren Wochen bewegen. Bei langjährigen chronischen Krankheiten auch länger.
Beratungen zur Behandlung per Telefon oder Email werden nach dem normalen Stundensatz berechnet.
Das Behandlungshonorar wird auf Wunsch auch als ausführliche Rechnung nach GeBüH Rahmen (Gebührenordnung für Heilpraktiker) erstellt. Bei einer länger andauernden Therapie werden Sammelrechnungen erstellt.
Die privaten Krankenkassen erstatten erfahrungsgemäß nach verschiedenen Leistungstabellen. Bei gesetzlichen Krankenkassen oder Zusatzversicherungen gibt es auch unterschiedliche Zuzahlungen. Bitte
informieren Sie sich hierzu selbst im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung Heilpraktiker-/ Osteopathiekosten übernimmt.
Meine Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der Versicherung bei Erhalt zu begleichen.
Mit der verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese Vereinbarungen an.
Wichtiger Hinweis Terminabsage:
Fest vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden (2 Werktage) vorher abgesagt werden, dann wird der Termin selbstverständlich kostenfrei storniert oder ein Ersatztermin
angeboten. Absagen für Montag müssen am Freitag vorher bis spätestnes 13Uhr erfolgen. Ansonsten bin ich berechtigt, nicht wahrgenommene Termine in Rechnung zu
stellen.