Die Behandlungskosten für Osteopathie richten sich nach dem Höchstsatz der GebüH und betragen in der Regel circa 110Euro für eine Stunde. Jeder weitere Zeitaufwand wird im 15-Minuten-Takt
abgerechnet.
Die Behandlungskosten der Bioresonanztherapie haben eigene Preise jeweils für Kinder und Erwachsene. Der Ersttermin beinhaltet eine ausführliche Anamnese, eine umfangreiche Testung mit Beratung und
kostet pro Stunde circa 100Euro.
Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung als Rechnung nach GeBüH Rahmen (Gebührenordnung für Heilpraktiker) erstellt und per Post oder E-Mail verschickt. Bei einer länger
andauernden Therapie werden Sammelrechnungen erstellt.
Die Behandlungsdauer und -kosten werden natürlich im Vorfeld mit Ihnen besprochen und richten sich ausschließlich nach der Notwendigkeit im Therapieverlauf. Bei osteopathischen Behandlungen sind
erfahrungsgemäß drei bis fünf Sitzungen nötig. Sollte bis dahin keine spürbare Verbesserung eingetreten sein, werde ich Ihnen weitere Behandlungsmöglichkeiten vorschlagen oder Ihnen weitere Schritte
empfehlen.
Die privaten Krankenkassen erstatten erfahrungsgemäß nach verschiedenen Leistungstabellen. Bei gesetzlichen Krankenkassen oder Zusatzversicherungen gibt es auch unterschiedliche Zuzahlungen. Bitte
informieren Sie sich hierzu selbst im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung Heilpraktiker-/ Osteopathiekosten übernimmt.
Meine Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der Versicherung bei Erhalt zu begleichen.
Behandlungskosten beim Heilpraktiker können teilweise auch steuermindernd geltend gemacht werden. Hierzu informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
Für Selbstzahler gibt es auf Verlangen Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Diese enthalten keine Diagnosen und Abrechnungsziffern.
Wichtiger Hinweis Terminabsage:
Fest vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden (2 Werktage) vorher abgesagt werden, dann wird der Termin selbstverständlich kostenfrei storniert oder ein Ersatztermin
angeboten. Absagen für Montag müssen am Freitag vorher bis 13Uhr erfolgen. Ansonsten muss ich Ihnen nicht wahrgenommene Termine in Rechnung stellen.
Beratungen per Telefon oder Email werden nach dem normalen Stundensatz berechnet, sofern Sie eine gewisse Dauer überschreiten.
Mit der verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese Vereinbarungen an.